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   BFH, 20.10.2006 - V B 20/05   

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https://dejure.org/2006,17814
BFH, 20.10.2006 - V B 20/05 (https://dejure.org/2006,17814)
BFH, Entscheidung vom 20.10.2006 - V B 20/05 (https://dejure.org/2006,17814)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 2006 - V B 20/05 (https://dejure.org/2006,17814)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Unrichtiger und unberechtigter Steuerausweis
    Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c Abs. 2 UStG
    Fallgruppen des § 14c Abs. 2 UStG
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.11.2003 - C-78/02

    Karageorgou

    Auszug aus BFH, 20.10.2006 - V B 20/05
    Der EuGH habe jedoch im Urteil vom 6. November 2003, Karageorgou u.a., in UR 2003, 595 entschieden, ein Betrag, der als Mehrwertsteuer in einer Rechnung ausgewiesen wird, die eine Person ausstellt, die Dienstleistungen an den Staat erbringt, sei dann nicht als Mehrwertsteuer zu qualifizieren, wenn diese Person irrtümlich annehme, dass sie diese Dienstleistungen als Selbständiger erbringe, obwohl in Wirklichkeit ein Verhältnis der Unterordnung bestehe.

    Die Entscheidung in der Rs. C-78-80/02, Karageorgou, in UR 2003, 595 betrifft den --im Streitfall nicht vorliegenden-- Sonderfall, dass eine Person, die Dienstleistungen gegenüber dem Staat aufgrund eines Arbeitsverhältnisses als Nichtselbständiger erbringt, irrtümlich auf Weisung des Arbeitgebers Quittungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellt.

    Aus demselben Grund erfordert das Urteil des EuGH in der Rs. C-78-80/02, Karageorgou, in UR 2003, 595 auch keine Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).

  • EuGH, 19.09.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

    Auszug aus BFH, 20.10.2006 - V B 20/05
    b) Der EuGH habe zwar im Urteil vom 19. September 2000 in der Rs. C-454/98, Schmeink & Cofreth und Strobel (Slg. 2000, I-6973) für einen dem Streitfall entsprechenden Sachverhalt mit Scheinrechnungen eines Unternehmers entschieden, der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer verlange, dass eine zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer jedenfalls dann berichtigt werden könne, wenn die Gefährdung rechtzeitig und vollständig beseitigt sei.

    50 ausdrücklich auf die Entscheidung in Slg. 2000, I-6973, Schmeink & Cofreth und Strobel, Bezug genommen, ohne deren Grundsätze zu relativieren (worauf im Übrigen auch Widmann, a.a.O., S. 34 hinweist).

  • BFH, 08.02.2006 - III B 128/04

    Fehlerhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 20.10.2006 - V B 20/05
    b) Zwar können auch offensichtliche Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung die Zulassung einer Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO erfordern (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116; vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798, jeweils m.w.N.).

    Eine Entscheidung ist jedoch nur dann (objektiv) willkürlich in diesem Sinn, wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1116).

  • BFH, 05.03.2001 - III B 119/00

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen - Untätigkeit des FG - Prozessleitende

    Auszug aus BFH, 20.10.2006 - V B 20/05
    Greifbare Gesetzeswidrigkeit ist anzunehmen, wenn das Urteil jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt oder auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Gesetzesauslegung beruht (vgl. BFH-Beschluss vom 5. März 2001 III B 119/00, BFH/NV 2001, 1036).
  • BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 20.10.2006 - V B 20/05
    b) Zwar können auch offensichtliche Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung die Zulassung einer Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO erfordern (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116; vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.01.1995 - VIII B 41/94

    Rüge unterlassener Sachverhaltsermittlung

    Auszug aus BFH, 20.10.2006 - V B 20/05
    Insoweit kommt eine Zulassung der Revision schon deshalb nicht in Betracht, weil der Kläger nicht dargelegt hat, inwiefern diese Frage im Revisionsverfahren klärbar sein könnte (zum Erfordernis der substantiierten Darlegung der Klärbarkeit z.B. BFH-Beschluss vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807).
  • BFH, 29.11.2004 - V B 78/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in sog. "Karussellen"

    Auszug aus BFH, 20.10.2006 - V B 20/05
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe zu diesem Problem auch im Beschluss vom 29. November 2004 V B 78/04 (BFHE 208, 93, BStBl II 2005, 535) keine Stellung genommen.
  • BFH, 18.03.2008 - V B 107/07

    Berichtigung von falsch ausgestellten Rechnungen für nicht umsatzsteuerbare

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 20. Oktober 2006 V B 20/05 (UR 2007, 311) dargelegt hat, betrifft die EuGH-Entscheidung Karageorgou u.a. in Slg. I-2003, 13295, BFH/NV Beilage 2004, 48, UR 2003, 595 den --im Streitfall nicht vorliegenden-- Sonderfall, dass eine Person, die Dienstleistungen gegenüber dem Staat aufgrund eines Arbeitsverhältnisses als Nichtselbständiger erbringt, irrtümlich auf Weisung des Arbeitgebers Quittungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellt.
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